Allgemeine Geschäftsbedingungen der BASE ONE – Die Tanzschule GmbH
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte der BASE ONE – Die Tanzschule GmbH innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2. Vertragsschluss und – dauer
Mit Unterzeichnung des Vertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen Malaika Sonneck und Katharina Boukal als Geschäftsführer der BASE ONE – Die Tanzschule GmbH (im Folgenden: BASE ONE) und dem Vertragspartner (im Folgenden: Mitglied). Bei Minderjährigen oder unmündigen Personen muß die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner der BASE ONE. Diese allgemeinen Geschäftbedingungen gelten in diesem Fall auch für die minderjährige Person.
Die Abos haben eine Laufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten und werden mit dem Einverständnis zur Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren vereinbart. 10-er Karten sind ab dem Kaufdatum 3 Monate gültig.
3. Vertragsgegenstand
Das Mitglied verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Kursgebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Kurse berechtigt. Sonderstunden für Auftritte und Shows sind im Preis enthalten. Workshops und Privatstunden sind nicht Vertragsgegenstand. Das Mitglied verpflichtet sich, im Falle eines Umzugs, die geänderte Adresse, oder Änderungen der Kontodaten unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch die Nichteinhaltung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
4. Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Eintrittszeitpunkt geltenden Preise (die aktuelle Preisliste der BASE ONE ist auf der Website www.base-one-dietanzschule.de einsehbar.) Als Voraussetzung gilt das Einverständnis zur Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren. Preisänderungen sind der BASE One vorbehalten.
Mit Abschluss eines Abo´s fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,-€ an. Die Kursgebühr ist monatlich im Voraus bis zum ersten Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Sollte ein Vertragsstart während eines Monats vereinbart worden sein, so wird der erste Beitrag anteilig berechnet.
Für den Fall, dass die BASE ONE nicht abbuchen kann, berechnen wir dem Mitglied die jeweiligen Rücklastschriftgebühren der Bank, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€.
5. Versäumte Stunden, Krankheitsfall und Schwangerschaft
Versäumte Unterrichtseinheiten können innerhalb des vereinbarten Abo- Zeitraums nachgeholt werden. Ist das Mitglied aufgrund Krankheit, Schwangerschaft oder beruflichen Gründen verhindert am Kursbetrieb teilzunehmen, wird aus Kulanz einer Stilllegung des Abos stattgegeben. Voraussetzung ist hierfür ein ärztliches Attest bzw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Monatsbeitrags.
Für die Dauer des Zeitraums der ruhenden Mitgliedschaft wird die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert.
Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. wegen Urlaub) oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden das Mitglied nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühr. Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
Während der Berliner Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Kurs statt. Es besteht aber die Möglichkeit, dass ein Ferienangebot mit zusammengefassten Kursen stattfindet. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu zahlen.
6. Teilnahmebedingungen, Kursangebot
BASE ONE ist berechtigt, das Kursangebot jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder neu festzulegen. Die Teilnehmerzahl eines jeweiligen Kurses ist aufgrund der Größe des Raumes begrenzt und liegt im Ermessen der Trainer. Innerhalb der Kursräume ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Aus zwingenden Gründen (z.B. geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse zusammengelegt oder abgesagt werden. Bei einer Pandemie z.B. bietet die BASE ONE Kurse im Internet oder Lernvideos über die Website zum Ausgleich an.
7. Kündigung
Die Kündigung muss in Textform per Email oder per Brief durch das Mitglied, bzw. des gesetzlichen Vertreters, spätestens 1 Monat vor Ende der Abo Laufzeit erfolgen. Erfolgt keine bzw. keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem kündigenden Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
8. Haftung
Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen der BASE ONE geschieht auf eigene Gefahr des Mitgliedes. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von Mitarbeitern der BASE ONE verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe sind in den Trainingsraum mitzunehmen und selbst zu beaufsichtigen. Bei Verlust oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen.
9.Verwendung von Inhalten, Film- und Fotoaufnahmen
In den Räumen der BASE ONE werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Mit Betreten der BASE ONE oder Teilnahme an Veranstaltungen wird die Zustimmung dafür erteilt. Wir machen darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume, insbesondere der Empfangsbereich aus Sicherheitsgründen videoüberwacht wird.
10.Datenschutz
Das Mitglied bzw sein gesetzlicher Vertreter erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Mitgliedsdaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugänglich. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.
11. Schlussbestimmungen
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.